In Deutschland ist Cannabis verboten, so lautet eine pauschale Antwort auf die Frage nach dem rechtlichen Status der Pflanze. Doch so ganz wird diese Antwort dem Cannabis Gesetz auf Richtigkeit und Vollständigkeit nicht gerecht. Die Wahrheit ist etwas komplizierter, eigentlich sogar derart, dass nur wenige Bürger wirklich wissen, was im Umgang mit Cannabis und Hanf erlaubt ist und was nicht.

Die Globalisierung beeinflusst das nationale Cannabis Gesetz

Das Betäubungsmittelgesetz (BtmG) regelt in Deutschland den rechtlichen Status von Drogen, auch den von Cannabis. Viele Länder haben mehr oder weniger vergleichbare Cannabis Gesetze, vor allem innerhalb der Europäischen Union existieren Bemühungen um Annäherungen der rechtlichen Bestimmungen. Im Zuge des wachsenden Weltmarktes kann man davon ausgehen, dass viele Nationen langfristig an einer Angleichung interessiert sein werden, um den lukrativen Handel zu ermöglichen. Aber eine gewisse globale Konformität des Status von Cannabis gibt es eigentlich schon lange.

 

Ein großer Teil der Welt wurde durch internationale Abkommen an das neue Cannabis Gesetz gebunden

Über 180 Staaten haben mit ihrer Unterschrift auf dem Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel, die auch unter der englischen Bezeichnung Single Convention on Narcotic Drugs bekannt ist, seit 1961 zugestimmt, in ihren nationalen Gesetzgebungen eine Reihe von Substanzen für illegal zu erklären und den Umgang mit ihnen unter Strafe zu stellen. Diesem UN-Abkommen folgten noch zwei weitere, die Convention on Psychotropic Substance von 1971 und die Convention Against Illicit Traffic in Narcotic Drugs von 1988. Es sind auch eben diese internationalen Verträge, gegen die Kanada und Uruguay mit der Legalisierung von Cannabis verstoßen. Auch Mexiko, Luxemburg und Südafrika werden bald zu den Vertrags-brüchigen gehören, denn in diesen Ländern steht das Ende der Cannabis-Prohibition bevor. Gerügt wurden die Verstöße bereits, doch es gab bislang keine gravierenden Sanktionen. Bald wird die UN-Suchtstoffkommission wieder darüber beraten, ob der Status von Cannabis in den UN-Konventionen geändert werden soll.

Besonderheiten im deutschen Betäubungsmittelgesetz

Als Cannabiskonsument hat man in Deutschland vielleicht nicht das Gefühl, in einem Land mit liberalen Drogengesetzen zu leben, und natürlich könnte es besser sein. Doch verglichen mit anderen Nationen kann man die deutsche Cannabispolitik durchaus als moderat beschreiben. Es gibt einige Besonderheiten, die das deutsche BtmG von den Gesetzen seiner Nachbarn unterscheidet. Grundsätzlich ist die Erzeugung, der Besitz und der Handel verboten und strafrechtlich relevant. Doch es gibt Ausnahmen, bei denen Delinquenten ungestraft davonkommen können. Zum einen gibt es die Möglichkeit, dass die Staatsanwaltschaft einem Besitzdelikt nicht nachgeht, wenn es sich um eine geringe Menge handelt. Diese geringe Menge ist in Deutschland je nach Bundesland unterschiedlich definiert, zwischen fünf und fünfzehn Gramm. Zum anderen ist der Konsum von Cannabis nicht strafbar, doch die Staatsanwaltschaften bringen den Konsum in der Regel mit dem automatischen Besitz in Verbindung, so dass diese Besonderheit den juristischen Umgang mit Konsumdelikten nicht wirklich beeinflusst

Das Cannabis als Medizin Gesetz

Seit dem 17.03.2017 hat Deutschland ein neues Gesetz zum Umgang mit Cannabis als Medizin. Patienten können Cannabisprodukte zur therapeutischen Nutzung heute über ein Betäubungsmittelrezept erhalten. Die früheren Antragsverfahren beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte BfArM entfallen. Wie sich in der Praxis zeigt, weist das Gesetz einige Schwächen auf. Für Ärzte ist es bis Dato nicht attraktiv, Cannabis zu verschreiben, im Gegenteil. Regressforderungen, oder sogar Praxisdurchsuchungen waren schon der Dank für die Hilfe am Patienten. Bisher verpflichtet das Gesetz die Krankenkassen auch nicht dazu, die Kosten für eine Therapie mit Cannabis-Medikamenten zu übernehmen.

Wer kann die Cannabispolitik beeinflussen und eine Legalisierung herbeiführen?

Der wichtigste Akteur der Legislative in Deutschland ist der Bundestag. Die meisten Gesetze werden hier debattiert verabschiedet, wobei der Bundesrat ebenfalls zustimmen muss, damit ein Gesetz in Kraft tritt. An diesem Gesetzgebungsprozess ist die Legalisierung von Cannabis bisher gescheitert, da sie von der Regierung blockiert wird und in der Vergangenheit nicht die notwendigen Mehrheiten mobilisiert werden konnten. Gerne wird übrigens die Single Convention von 1961 als Argument herangezogen, um zu begründen, dass Deutschland als Vertragsunterzeichner nicht Legalisierung dürfe. Es gibt jedoch noch eine Instanz, die dem Parlament die Entscheidung abnehmen könnte, das Bundesverfassungsgericht.

Das Bundesverfassungsgericht und das Cannabis Gesetz

Am 9. März 1994 hatte das Bundesverfassungsgericht den sogenannten Cannabis-Beschluss verkündet. Zu diesem kam es, da mehrere Gerichte in Deutschland weigerten sich Konsum-nahe geringfügige Cannabisdelikte strafrechtlich zu ahnden, zum Beispiel in Schleswig-Holstein und Hessen. Im Beschluss spricht des Verfassungsgericht dem Bürger ein verfassungsgemäßes Recht auf Rausch ab und bejaht auch, dass das Cannabis Gesetz verfassungsgemäß sei. Allerdings beinhaltet das Urteil auch die Verhältnismäßigkeit, nach der ein geringfügiges Delikt, welches mit dem eigenen Konsum in Verbindung steht, in der Regel nicht geahndet werden soll, und dass diese Regelung unter den Bundesländern einheitlich zu handhaben ist. Gegen beide Punkte verstößt die derzeitige Praxis in der Realität. Zwei Verfassungsrichter stimmten dem Urteil, zumindest in Teilen, nicht zu. Außerdem sollte die Verhältnismäßigkeit der Mittel von der Regierung geprüft werden. Das bedeutet, die Regierung sollte rechtfertigen können, dass Strafe das geeignete Mittel für den Umgang mit Drogendelikten ist. Aber der Erfolg der Prohibition bleibt aus und immer weniger Menschen empfinden die aktuelle Cannabispolitik als sinnvoll.

Können Aktivisten die Cannabisgesetze beeinflussen?

Wir gehen gerne davon aus, dass wir an der Politik kaum etwas ändern können, und teilweise mag das richtig sein. Es ist wirklich schwer, etwas zu bewegen, wenn die persönliche Lieblingspartei die Wahlen nicht dominant gewinnt. Und keine Legalisierungs-willige Partei hat klare Mehrheiten in der Bevölkerung. Aussichtslos ist die Situation trotzdem nicht. In der laufenden Legislaturperiode sind noch Entscheidungen offen über Anträge der Oppositionsparteien bezüglich der Änderung der Betäubungsmittelgesetze, die Cannabis liberalisieren würden:

 

FDP – Zulassung von Modellprojekte

Den vorsichtigsten Antrag stellen die Liberalen. Durch Modellprojekte zur kontrollierten Abgabe von Cannabis soll die Situation einer Legalisierung im kleinen Rahmen wissenschaftlich begleitet durchgeführt werden. Damit das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte diese genehmigen kann, müssen Änderungen am BtmG vorgenommen werden.

 

Die Linke – Entkriminalisierung der Cannabiskonsumenten

Eigentlich sind die Linken vielleicht sogar die Partei mit der progressivsten Drogenpolitik. Bei ihrem Antrag haben sie sich dennoch etwas zurückgehalten. Sie fordern, dass Konsum-nahe Delikte keine strafrechtlichen Konsequenzen mehr haben dürfen.

 

Die Grünen – Das Cannabiskontrollgesetz

Mit einem umfassenden Gesetzentwurf gehen die Grünen an die Front. Darin sind der Handel, der Besitz und der Konsum von Cannabis legalisiert, ebenso der Anbau für den persönlichen Bedarf. Der Entwurf ist bereits einmal vor dem Bundestag gescheitert. Viele konservative Abgeordnete störten sich vor allem am Eigenanbau und der legalen Menge von bis zu 30, die die Konsumenten dem Entwurf entsprechend besitzen dürfen.

Der Stand der Dinge heute

Am Cannabis als Medizin Gesetz wurde jüngst etwas nachgebessert. Die Therapiehoheit des Arztes ist zwar nach wie vor eingeschränkt und die Kasse kann die Erstattung der Kosten für Cannabis ablehnen. Ist ein Antrag jedoch angenommen, so können Arzt und Patient Sorte und Dosierung des Medikaments ohne neue Antragsstellung anpassen. Was Cannabis als Genussmittel anbelangt, so scheint die Zeit seit einigen Monaten still zu stehen. Im Parlament wartet die Cannabispetition des DHV von 2017 darauf, im Bundestag diskutiert zu werden. Die Anträge von Linken und FDP wurden im Gesundheitsausschuss bereits abgelehnt, trotzdem werden auch diese noch einmal im Parlament diskutiert werden. Das Cannabiskontrollgesetz der Grünen wurde in der Legislaturperiode noch in keiner der beiden Instanzen besprochen. Bei allen Initiativen gilt allerdings mit der aktuellen Regierungskoalition ein Erfolg als ziemlich unwahrscheinlich.

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